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   FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00   

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https://dejure.org/2001,6492
FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00 (https://dejure.org/2001,6492)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2001 - 5 K 352/00 (https://dejure.org/2001,6492)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 5 K 352/00 (https://dejure.org/2001,6492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzugsberechtigung bei Vermietung einer Ferienwohnung unter Einschaltung eines Vermarkters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG; § 3 Abs. 3 UStG; § 3 Abs. 11 UStG; § 15 Abs. 1 S. 1 UStG; Art. 6 Abs. 4 6. RL EG
    Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bei der Übergabe einer Ferienwohnung vom Eigentümer an einen Vermarkter zwecks Vermietung der Wohnung; Anwendbarkeit der EG-rechtlichen Regelung der Leistungskommission; Richtlinienkonforme ...

  • reise-recht-wiki.de

    Vorsteuerabzugsberechtigung bei Vermietung einer Ferienwohnung unter Einschaltung eines Vermarkters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit durch Übergabe einer Ferienwohnung vom Eigentümer an einen Vermarkter vor Ort zwecks Vermietung der Wohnung an Feriengäste; EG-rechtliche Regelung der Leistungskommission nicht anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bei der Übergabe einer Ferienwohnung vom Eigentümer an einen Vermarkter zwecks Vermietung der Wohnung; Anwendbarkeit der EG-rechtlichen Regelung der Leistungskommission; Richtlinienkonforme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei Geschäftsbesorgungsverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 576
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Während des Klageverfahrens ergänzte die Klägerin ihren Vortrag und nahm Bezug auf die Rechtsprechung des BFH zur Leistungskommission (BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 V R 66/99 DStR 2000, 1346; vom 07.10.1999 V R 79 u. 80/98, DStR 1999, 2120).

    Die (zweite) Entscheidung des BFH zur Leistungskommission vom 25. Mai 2000 (V R 66/99, DStR 2000, 1346) stehe zudem in Widerspruch zu Abschn. 32 Abs. 1 Satz 3 UStR 2000, der ausdrücklich besage, eine Besorgung liege nicht vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an einen Dritten erbringe ("Leistungsverkauf").

    Für die Beurteilung der Leistungsbeziehungen folgt das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich dem Zivilrecht (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFH/NV 2000, 1318).

    Hiergegen wird vorgebracht, dass der mögliche Wortsinn des § 3 Abs. 11 UStG einer richtlinienkonformen Auslegung nicht entgegenstehe (so ausführlich Martin, in: Sölch/Ringleb, UStG § 3 Rz. 80 u. 262; im Ergebnis ebenso - allerdings ohne nähere Begründung - BFH-Urteil vom 25.05.2000 V R 66/99, DStR 2000, 445 (448)), weil er beide Alternativen der Leistungskommission einschließe.

    Die Fiktion einer Vermietungsleistung im Verhältnis des Geschäftsherrn zum Geschäftsbesorger lässt sich nicht richtlinienkonform in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG dem § 3 Abs. 11 UStG "zu ergänzen" (so aber Martin a.a.O. Rz. 80 a; BFH-Urteil vom 25.05.2000 V R 66/99, DStR 2000, 445 (447).

    Der Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Entscheidung des erkennenden Senats von der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 V R 66/99 DStR 2000, 1346; vom 07.10.1999 V R 79 u. 80/98, DStR 1999, 2120) abweicht.

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Vielmehr ist die richtlinienkonforme Auslegung beschränkt durch die nationalen Auslegungsregeln (EuGH-Urteil vom 10.04.1984 - Rs. 79/83 Harz ./. Dt. Tradax -, EuGHE 1984, 1921 (1942, 1943); GA Mischo, Schlussanträge vom 17.03.1987 - Rs. C-80/96 Kolpinghuis Nijmegen BV -, EuGHE 1987, 3969 (3979)).
  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Vielmehr ist die richtlinienkonforme Auslegung beschränkt durch die nationalen Auslegungsregeln (EuGH-Urteil vom 10.04.1984 - Rs. 79/83 Harz ./. Dt. Tradax -, EuGHE 1984, 1921 (1942, 1943); GA Mischo, Schlussanträge vom 17.03.1987 - Rs. C-80/96 Kolpinghuis Nijmegen BV -, EuGHE 1987, 3969 (3979)).
  • BFH, 07.10.1999 - V R 79/98

    Reiseleistungen bei Vermittlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Auch die Entstehungsgeschichte und der vom historischen Gesetzgeber verfolgte Zweck lassen keine Anhaltspunkte für eine Übertragung des Regelungsgehalts auf die Fälle der Leistungskommission erkennen (Heidner, UR 2001, 517 (521); a.A. - allerdings ohne Begründung - BFH-Urteil vom 7. Oktober 1999 V R 79/98, UR 2000, 26, wonach für Fälle nach Inkrafttreten Art. 6 Abs. 4 der 6. Richtlinie eine richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 3 UStG geboten sein soll).
  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG auf die Leistungskommission wird zu Recht (nahezu) einhellig abgelehnt (BFH-Urteile vom 25.10.1990 V R 20/95, BStBl II 1991, 193 (195); vom 15.12.1983 V R 169/75, BStBl II 1984, 388 (391); Abschnitt 32 UStR 2000, Birkenfeld, Umsatzsteuerhandbuch, I Rz. 782; Giesberts, in: Rau/ Dürrwächter, UStG, § 3 Rz. 267; Fritsch, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 3 Rz. 98; a.A. Forgách, DStZ 1987, 575, der nachzuweisen versucht, dass § 3 Abs. 3 UStG keine Spezialregelung für die Lieferkommission, sondern als Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens hinsichtlich der Besorgungsleistungen anzusehen sei).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 20/95

    Glücksspiel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG auf die Leistungskommission wird zu Recht (nahezu) einhellig abgelehnt (BFH-Urteile vom 25.10.1990 V R 20/95, BStBl II 1991, 193 (195); vom 15.12.1983 V R 169/75, BStBl II 1984, 388 (391); Abschnitt 32 UStR 2000, Birkenfeld, Umsatzsteuerhandbuch, I Rz. 782; Giesberts, in: Rau/ Dürrwächter, UStG, § 3 Rz. 267; Fritsch, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 3 Rz. 98; a.A. Forgách, DStZ 1987, 575, der nachzuweisen versucht, dass § 3 Abs. 3 UStG keine Spezialregelung für die Lieferkommission, sondern als Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens hinsichtlich der Besorgungsleistungen anzusehen sei).
  • BFH, 25.10.1990 - V R 20/85

    Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG auf die Leistungskommission wird zu Recht (nahezu) einhellig abgelehnt (BFH-Urteile vom 25.10.1990 V R 20/95, BStBl II 1991, 193 (195); vom 15.12.1983 V R 169/75, BStBl II 1984, 388 (391); Abschnitt 32 UStR 2000, Birkenfeld, Umsatzsteuerhandbuch, I Rz. 782; Giesberts, in: Rau/ Dürrwächter, UStG, § 3 Rz. 267; Fritsch, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 3 Rz. 98; a.A. Forgách, DStZ 1987, 575, der nachzuweisen versucht, dass § 3 Abs. 3 UStG keine Spezialregelung für die Lieferkommission, sondern als Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens hinsichtlich der Besorgungsleistungen anzusehen sei).
  • BFH, 08.06.1988 - X R 65/82

    Umsatzsteuer - Zwischenmiete - Geschäftsbesorgung durch Zwischenmieter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Daher scheidet die Annahme einer Zwischenvermietung aus (zur Abgrenzung zwischen Geschäftsbesorgung und Zwischenvermietung vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 1988 X R 65/82, BStBl II 1988, 969).
  • BFH, 08.12.1994 - V R 132/93

    Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
    Der Regelungsbereich des § 3 Abs. 11 UStG beschränkt sich daher auf Fälle, in denen ein Unternehmer im eigenen Namen aber für fremde Rechnung mit dem Ziel tätig wird, dass eine sonstige Leistung, die er selbst nicht schuldet, von einer Dritten erbracht wird (BFH-Urteil vom 08.12.1994 V R 132/93 BFH/NV 1995, 1026; UStR 2000 Abschnitt 32; dementsprechend ist die praktische Relevanz der Vorschrift im Wesentlichen auf Leistungen der Spediteure beschränkt - ausführlich Abschn. 32 UStR 2000 mit Fallbeispielen).
  • BFH, 29.08.2002 - V R 8/02

    Umsatzsteuer - Geschäftsbesorgung - Leistungseinkauf - Leistungsverkauf -

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 576 veröffentlicht ist, war der Ansicht, die Übergabe einer Ferienwohnung vom Eigentümer an einen Vermarkter vor Ort zwecks Vermietung der Wohnung an Feriengäste begründe für den Eigentümer keine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit; die Überlassung der Ferienwohnung an den Vermarkter erfolge nicht im Wege eines steuerbaren Leistungsaustauschs, sondern als "nicht steuerbare" Leistungsbeistellung im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses i.S. von § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); die EG-rechtliche Regelung der Leistungskommission (Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) sei entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) weder im Wege der richtlinienkonformen Auslegung noch mittels des Rechtsinstruments der unmittelbaren (Richtlinien-)Wirkung in das nationale Umsatzsteuerrecht zu implementieren.
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